Wie bestelle ich eine Übersetzung?

Absenden

Sie können das Dokument, für das ein Kostenvoranschlag erstellt werden soll, direkt über das Formular auf der Homepage oder per E-Mail versenden. Die E-Mail sollte dieselben Angaben enthalten, die auch im Online-Formular angefordert werden – so kann ich den Kostenvoranschlag schnell und angemessen erstellen.

Annehmen

Nehmen Sie das per E-Mail übersandte Angebot an. Wenn die Übersetzung per Kurier/Post oder per E-Mail als elektronisches Dokument versandt werden soll, ist sie im Voraus per Überweisung/ Paypal/ Revolut zu bezahlen. Die Versandkosten sind im Preis der Übersetzung enthalten.

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Holen Sie die Übersetzung am vereinbarten Termin ab. Bringen Sie die Originaldokumente mit, wenn Sie eine Beglaubigung der Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original benötigen.


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Zahlen Sie bei der Abholung im Büro mit Karte oder in bar. Ich stelle Kassenbelege oder Rechnungen aus.


Kostenvoranschlag

Übersenden Sie mir Ihr Dokument zur Anforderung eines Kostenvoranschlags über das Online-Formular oder an die E-Mail-Adresse agata.biernacka@as-tra.pl. Ich gewährleiste die Vertraulichkeit der übersandten Dokumente und garantiere eine Antwort bis zum Ende des Werktages.

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Häufig gestellte Fragen

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem vereidigten Übersetzer ausgefertigte und beglaubigte Übersetzung. Durch den Beglaubigungsvermerk und die eigenhändige Unterschrift wird die Übereinstimmung der angefertigten Übersetzung mit dem Original bzw. mit der Kopie des Ausgangsdokuments bestätigt. Jede Seite der Übersetzung ist mit einem Stempelabdruck versehen, der den Vor- und Nachnamen des vereidigten Übersetzers und seine Position in der Liste der vereidigten Übersetzer enthält.

Im Gegensatz zu einer beglaubigten Übersetzung, zu deren Ausfertigung ausschließlich vereidigte Übersetzer befugt sind, kann jeder Übersetzer eine einfache Übersetzung anfertigen. Die einfache Übersetzung wird per E-Mail als Textdokument übermittelt.

Qualifizierte elektronische Signaturen sind eine Art der Authentifizierung von Dokumenten in elektronischer Form. Sie werden stets einer bestimmten Person zugeordnet und dienen zu ihrer Identifikation. Beglaubigte Übersetzungen, die mit einer solchen Signatur versehen sind, werden per E-Mail als PDF-Datei versandt und müssen in dieser Form an das Zielorgan übermittelt werden (und nicht als Ausdruck). Sie tragen keine Stempelabdrücke des Übersetzers. Aktuell ist jedes Programm, das PDF-Dateien liest, in der Lage, die Gültigkeit einer elektronischen Signatur zu prüfen.

Im Fall von Übersetzungen in Form von elektronischen Dokumenten empfiehlt es sich immer, sich zu versichern, dass das Organ, an das sie versandt werden sollen, sie in dieser Form akzeptiert. Im Fall von Zweifeln können Sie sich auf Art. 18 Abs. 1a des Gesetzes über den Beruf des vereidigten Übersetzers (einheitliche Version: GBl. aus dem Jahr 2019, Pos. 1326) berufen, in dem bestimmt wird, dass es sich dabei um eine zulässige Form der Ausfertigung von beglaubigten Übersetzungen handelt.

Grundlage für die Berechnung ist die Anzahl der Seiten. Auf einer physischen A4-Seite können jedoch aufgrund der Schriftgröße, des Zeilenabstands, der Absätze, der Seitenränder usw. sehr unterschiedlich viele Zeichen enthalten sein. Daher werden in der Übersetzungsbranche seit Jahren Normseiten zur Abrechnung verwendet, die einer bestimmten Anzahl von Zeichen mit Leerzeichen entsprechen. Die Gesamtzeichenanzahl des gesamten Dokuments wird dementsprechend durch die Normseite dividiert und auf dieser Grundlage wird der Preis der Übersetzung ermittelt.

Bei einfachen Übersetzungen enthält in meinem Fall eine Normseite 1500 Zeichen mit Leerzeichen. Gemäß der Verordnung des Justizministers enthält eine Normseite bei beglaubigten Übersetzungen 1125 Zeichen mit Leerzeichen. Bei Kostenvoranschlägen für beglaubigte Übersetzungen werden darüber hinaus zusätzliche Elemente wie beispielsweise grafische Elemente, die Sicherung von Dokumenten, Unterschriften oder handschriftliche Vermerke berücksichtigt, die der vereidigte Übersetzer verpflichtend in Form von Anmerkungen in den Text aufnehmen und in der Gesamtzeichenanzahl berücksichtigen muss.

Darüber hinaus ist auch von Bedeutung, ob es sich um eine normale Übersetzung (d.h. bis zu 6 Seiten am Tag) oder eine Expressübersetzung handelt, und welches Thema im Text behandelt wird. Texte, für deren Übersetzung Fachwissen, ein bedeutender Arbeitsaufwand (z.B. beim Lesen handschriftlich ausgefüllter Formulare) oder die Beratung mit einem Experten in dem Thema oder in der Fachsprache erforderlich ist, können zu einem Anstieg des Preises der Übersetzung führen.

Wenn der Kunde wünscht, dass der Beglaubigungsvermerk einen Vermerk über die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original enthält, muss er das Originaldokument spätestens bei der Abholung der Übersetzung vorlegen. Beglaubigte Übersetzungen können jedoch auch anhand von Kopien angefertigt werden – dann vermerkt der Übersetzer die Übereinstimmung der Übersetzung mit der Kopie des Dokuments. In diesem Fall reicht es aus, einen Scan oder ein gut lesbares Foto des Dokuments zu übersenden. Es wird empfohlen, in Erfahrung zu bringen, ob das Organ, an das die Übersetzung übersandt werden soll, eine Übersetzung anhand des Originals fordert.

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